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Familienrecht

Unsere Spezialisten

Hanfried Boehncke

Boehnecke-b Rechtsanwalt und Notar a.D. in Bremen

boehncke@einem.de

Details


Die zunehmende Komplexität im Familienrecht erfordert eine Spezialisierung in diesem Bereich. v. Einem & Partner haben damit langjährige Erfahrung, die unseren Mandanten zugute kommt.

Verträge aus Anlass der Eingehung wie des Scheiterns einer Ehe spielen in der Vertragspraxis eine große Rolle. Die gesetzlichen Regelungen sind zwangsläufig nur auf den Normalfall zugeschnitten und daher für viele Ehepartner ergänzungs- und korrekturbedürftig. Wir beraten und informieren kompetent bei der Erstellung von Eheverträgen, Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen.

Im Fall der Trennung oder Ehescheidung steht unser Spezialist Rechtsanwalt Boehncke für die Regelung von Vermögensauseinandersetzung, Unterhaltsansprüchen sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes zur Verfügung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.

Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten u.a. auf folgenden Feldern:

  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen, Beratung zu güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Fragen (auch mit Auslandsberührung)
  • Entwurf von Scheidungsvereinbarungen, insbesondere zur Vermögensauseinandersetzung und zum Unterhalt,
  • Bestimmung der Leistungsfähigkeit bei Selbständigen
  • Erstellung von Partnerschaftsvereinbarungen bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Begleitung von gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen bei Unterhaltsfragen, Fragen der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht

Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir wichtige steuerliche und erbrechtliche Fragen sowie die Probleme, die sich aus vorhandenen Schulden, Miteigentums- oder Gesellschaftsverhältnissen ergeben.

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